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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schmuck-Workshop „SPASS AM SCHMIEDEN MIT IHNEN“  
 
1. Rechtsgeschäfte
Für alle Rechtsgeschäfte sind die folgenden Bestimmungen maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Mit der ersten Anmeldung zu einem Goldschmiede-Workshop erkennt der Teilnehmer die ausschließliche Gültigkeit unserer Bedingungen an.

2. Anmeldung
Die Anmeldung zu einen Schmuck-Workshop erfolgt ausschließlich durch Einzahlung der Schmuck-Workshop-Gebühr aller angemeldeter Personen. Wird im Auftrag anderer eingezahlt, so haftet der Einzahlende bei Nichterscheinen der angemeldeten Person. (Der Goldschmiede-Workshop-Termin wird schriftlich festgelegt bzw. bestätigt.)

Der Schmuck-Workshop-Tag dauert von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Damit uns das Arbeiten leicht fallt, werden wir eine Pause einlegen und uns mit belegten Brötchen und Softgetränken, Kaffee oder Tee stärken.
Diese sind im Tagespreis inbegriffen.


3. Schmuck-Workshop-Gebühr
Die Anmeldung ist verbindlich und die Schmuck-Workshopgebühr ist im Voraus per Überweisung zu zahlen.

Nach der Reservierung eines Termins soll die Gebühr innerhalb von 3 Tagen überwiesen werden. Sie haben dann immer noch die Möglichkeit, sich durch das Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tage anders zu entscheiden.

Eine Teilnahme zum gewünschten Schmuck-Workshop ist dann nur bei Verfügbarkeit des Platzes möglich.
Mit dem Bezahlen der Schmuck-Workshop-Gebühr erkennt der Teilnehmer die AGB an. Die Kontodaten dazu werden Ihnen auf Anfrage per E-Mail oder Telefon übermittelt. Alle genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

4. Material
Im Schmuck-Workshop verbrauchtes Material wird immer am Ende des Schmuck-Workshop-Tages abgerechnet und bezahlt. Offen stehende Beträge müssen spätestens in der darauf folgenden Woche beglichen werden.
Metalle und alle Materialien, wie z.B. Edelsteine, Perlen, Furnituren u. ä., die für die Goldschmiede-Workshops fest bestellt und extra angefertigt werden, müssen am Workshop-Tag komplett bezahlt werden. Wird der Workshop storniert, wird das bestellte Material in Rechnung gestellt.
Die von uns angegebenen Preise sind freibleibend. Sie richten sich nach dem Gold bzw. Dollarkurs und können sich ändern. Eingeholte Preisangebote sind nur bei unverzüglicher Annahme bindend. Es gelten die am Tag des Verbrauchs gültigen Preise. Nachbestellungen und Einzelbestellungen gelten als neue Aufträge. Hierfür müssen wir uns eine Preisänderung vorbehalten. Sonderbeschaffungen und feste Bestellungen können nicht zurückgegeben oder gutgeschrieben werden. Bei Kostenvoranschlägen behalten wir uns eine Toleranz von 15 % vor.
Das Fassen von Steinen ist extra zu bezahlen.
 
5. Eigentumsvorbehalt
Die in unseren Goldschmiede-Workshop gefertigten Schmuckstücke sowie alle gekauften Halbfabrikate und Steine bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen unser Eigentum. Bei Be- und Verarbeitung der Edelmetalle und Steine durch den Kunden behalten wir weiterhin das uneingeschränkte Eigentumsrecht an der neu entstandenen Sache. Werden unsere Produkte dabei mit uns nicht gehörenden Produkten vermischt, so erwerben wir das Miteigentumsrecht an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsbetrages zu dem Wert der vermischten Gegenstände.
 
6. Mängelrügen
Mängelrügen sind vom Kunden unverzüglich uns gegenüber zu erheben. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl oder verzögert sie sich aus von uns zu vertretenden Gründen unangemessen, so kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Vorstehende Regelung gilt auch bei Fehl- bzw. Falschlieferung sowie fehlerhafter Mengen- und Gewichtsangabe. Qualitäts- und Quantitätsangaben bei Edelmetallen und Steinen stellen keine der zugesicherten Eigenschaften dar. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

7. Umarbeitung und Reparaturen
Die Umarbeitung und Reparaturen von mitgebrachtem Schmuck kann der Workshop-Teilnehmer nicht durchführen. Es werden ausschließlich Grundkenntnisse vermittelt, die bei zunehmenden Fähigkeiten Anwendungen finden und weiter aufgebaut werden.

8. Selbstverschuldete Unfälle
Für selbstverschuldete Unfälle haftet der Teilnehmer. Die Schmuck-Workshops werden nach bestem Wissen und Gewissen, unter Berücksichtigung und Hinweis auf die üblichen Gefahrenquellen einer Goldschmiedewerkstatt, durchgeführt. Der Teilnehmer arbeitet auf eigene Gefahr und sollte weder unter Drogen, Alkohol noch unter starkem Medikamenteneinfluss stehen.
Die benötigten Werkzeuge und Maschinen werden für die Dauer des Schmuck-Workshops zur Verfügung gestellt. In den Schmuck-Workshop-Gebühren bereits enthalten ist eine Pauschale für Verbrauchsmaterialien, Strom, Gas, Werkzeugabnutzung, u. ä.

9. Grundsätzliches
Grundsätzlich kann sich jeder zu einem Goldschmiede-Workshop anmelden. Minderjährige Workshop-Teilnehmer/innen (mindestens 12 Jahre je nach Eignung) müssen von mindestens einem Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Dieser haftet auch im Sinne des BGB für sein(e) Kind(er) bei grob fahrlässigem Handeln innerhalb der Räumlichkeit von Hofmeester & Nesch.

Eine Unterrichtsstunde beträgt 60 Minuten.
Werden vom Teilnehmer Verlängerungsstunden benötigt oder gewünscht, belaufen sich die Kosten auf 30,00 Euro pro Stunde.

10. Abmeldung
Für die Abmeldung eines reservierten und bereits bezahlten Termins aus welchen Grund auch immer werden 30,00 Euro Verwaltungskosten in Rechnung gestellt. Sie bekommen einen Gutschein im Wert des Goldschmiede-Workshops und können telefonisch oder per E-Mail einen neuen Termin vereinbaren. Bei schwerer Krankheit oder bei einem Krankenhausaufenthalt und anderen schwerwiegenden Gründen wird selbstverständlich keine Rechnung erstellt. Sie erhalten direkt einen Gutschein.

11. Änderungen
Der Veranstalter ist berechtigt, den Veranstaltungsort, das Durchführungsdatum und die Uhrzeit (Beginn und Ende des Goldschmiede-Workshops) nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben und zur Durchführung zwingend relevant sind. Der Teilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert.

Vielen Dank,
Bert Hofmeester und Melanie Nesch von Hofmeester & Nesch – Feine Schmuckstücke

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